Muss man Einnahmen aus Nachhilfe versteuern? (Nachhilfeunterricht)
Zahlreiche Lehrer, Studenten und Schüler geben in ihrer Freizeit Schülern mit Lernschwierigkeiten Nachhilfe.
Dies erfolgt meist gegen Entgelt, d.h. es werden Einkünfte erwirtschaftet. Es stellt sich die Frage, wie diese zu versteuern sind.
Wo finde ich Aufgabenblätter und Übungen für den Nachhilfeunterricht?
Bevor es mit dem Nachhilfeunterricht losgehen kann, benötigen Sie ein Konzept über den Aufbau Ihres Unterrichts. Teil der Vorbereitung auf die Nachhilfestunden werden in der Regel Übungsaufgaben und Aufgabenblätter zum Ausdrucken sein.
Hochwertige und kostenlose Übungsblätter für Nachhilfe (Mathe / Deutsch) von Grundschule bis Gymnasium finden Sie beispielsweise bei aufgaben.schulkreis.de.
Nun zu den steuerlichen Möglichkeiten, Ihre Einkünfte aus Nachhilfe beim Finanzamt anzugeben.
Möglichkeit 1: Nachhilfe als Nachbarschaftshilfe
Wenn Ihre Nachhilfetätigkeit nur ganz gelegentlich und bei Freunden oder Bekannten erfolgt, müssen Sie diese Tätigkeit nicht angeben, obwohl Sie (geringfügige) Einnahmen erzielen.
Möglichkeit 2: Einkünfte als selbständige unterrichtende Tätigkeit versteuern
Wenn Sie das Nachhilfegeben nachhaltig betreiben, müssen Sie die Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen. Sollten Ihre Einnahmen dann über dem Grundfreibetrag (im Jahr 2016: 8.652 €) liegen, fällt Einkommensteuer an.
Um dem Finanzamt zu ermöglichen, die Steuer zu berechnen, fertigen Sie eine sog. Einnahmen Überschussrechnung an.
In dieser stellen Sie Ihre Einnahmen aus Nachhilfe den Ausgaben gegenüber, die Sie zum Unterrichten aufwenden mussten.
Die Differenz ist dann der zu versteuernde Gewinn.
Ausgaben, die Ihren Gewinn steuerlich mindern, können Bücher, Fahrtkosten, andere Unterrichtsmaterialien usw. sein.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer fallen Sie als Nachhilfelehrer meist unter die Kleinunternehmerregelung. Damit müssen Sie dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Lesen Sie hierzu bitte §19 UStG.
Möglichkeit 3: Nachhilfe als Minijob
Manche NachhilfelehrerInnen betreiben das Nachhilfegeben bei einer öffentlichen Einrichtung oder einem Nachhilfeinstitut, hier bietet sich bei geringem Einkommen auch der Minijob an.
Im Minijob sind Sie beim Arbeitgeber angestellt und können steuerfrei 450 Euro monatlich dazuverdienen. Sollten Ihre Einnahmen diesen Betrag übersteigen, bietet sich noch Möglichkeit 4:
Möglichkeit 4: Nachhilfe als Angestellte(r)
Möchten Sie mit Nachhilfe mehr als 450 € pro Monat verdienen, können Sie sich als Angestellte(r) bei einem Arbeitgeber (privates Nachhilfeinstitut,
öffentliche Einrichtung oder (Privat-)Schule) bewerben.
Die Tätigkeit ist dann steuer- und sozialversicherungspflichtig, Ihr Arbeitgeber wird Sie darüber informieren.
In jedem Fall empfiehlt sich für eine legale Ausübung eines Nachhilfejobs, sich mit Ihrem Finanzamt abzustimmen und/oder sich steuerlich beraten zu lassen. "Schwarzarbeit" oder Steuerhinterziehung können empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Die Informationen auf dieser Seite wurden mit großer Sorgfalt unter Berücksichtigung der folgenden Quellen erstellt.
Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Einkommensteuer/default.php | www.heimarbeit.de/nebenjob-nachhilfe-geben-das-sollte-man-wissen/